Allgemeine Bedingungen für Gastliege
Vereniging Het Jacht – Amsterdam
- 1. Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Nutzung von Liegeplätzen und Einrichtungen des Hafenvereins Vereniging Het Jacht.
- Der Hafen wird von einem gemeinnützigen Verein betrieben, der von seinen Mitgliedern verwaltet wird.
- Mit der Nutzung des Hafens, insbesondere durch das Anlegen eines Bootes, erkennt der Nutzer diese Bedingungen an.
- 2. Liegeplätze und Nutzung
- Gastliegeplätze stehen ausschließlich nach Zustimmung des Hafenmeisters zur Verfügung.
- Die Zuweisung eines Liegeplatzes ist vorübergehend und begründet keinen Anspruch auf einen festen oder zukünftigen Liegeplatz.
- Der Verein behält sich das Recht vor, Liegeplätze zu ändern oder den Aufenthalt zu beenden, sofern dies aus Gründen der Ordnung, Sicherheit oder des Hafenbetriebs erforderlich ist.
- 3. Verantwortung des Nutzers
- Das Boot muss sich jederzeit in einem sicheren und ordnungsgemäßen Zustand befinden.
- Der Nutzer ist für eine ausreichende Versicherung des Bootes verantwortlich, einschließlich der Haftpflichtversicherung.
- Das Anlegen, der Aufenthalt und die Nutzung der Hafeneinrichtungen erfolgen vollständig auf eigene Gefahr.
- 4. Ordnung, Ruhe und Sicherheit
- Im Hafen sind Ordnung, Ruhe und Sicherheit einzuhalten.
- Belästigungen, Gefährdungen oder Störungen sind nicht gestattet.
- Den Anweisungen des Hafenmeisters ist jederzeit Folge zu leisten.
- 5. Einrichtungen
- Strom und Trinkwasser werden nach Verfügbarkeit bereitgestellt.
- Stromanschlüsse sind auf maximal 16 Ampere begrenzt.
- Die Einrichtungen dürfen nicht missbräuchlich oder unsachgemäß genutzt werden.
- Bei Missbrauch kann der Zugang zu Einrichtungen verweigert oder der Aufenthalt sofort beendet werden.
- 6. Zahlung und Preise
- Die Preise gelten pro Nacht und werden auf der Website und/oder im Hafen veröffentlicht.
- Die Zahlung erfolgt über die Blue Water App oder bar.
- Bei Nichtzahlung kann der Verein den Aufenthalt beenden und das Boot auf Kosten des Nutzers entfernen lassen.
- 7. Haftung
- Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste an Booten oder sonstigem Eigentum.
- Eine Haftung für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, insbesondere bei Schäden durch:
- Witterungseinflüsse
- Wasserstand
- Brand
- Diebstahl oder Vandalismus
- Handlungen Dritter
- Der Nutzer stellt den Verein und seine ehrenamtlichen Helfer von Ansprüchen Dritter frei.
- 8. Aufsicht und Maßnahmen
- Der Hafenmeister übt die Aufsicht im Auftrag des Vereins aus.
- Bei Verstößen gegen diese Bedingungen können geeignete Maßnahmen ergriffen werden, einschließlich der sofortigen Beendigung des Aufenthalts.
- 9. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich niederländisches Recht.