Allgemeine Bedingungen für Gastliege

Vereniging Het Jacht – Amsterdam

  1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Nutzung von Liegeplätzen und Einrichtungen des Hafenvereins Vereniging Het Jacht.
  2. Der Hafen wird von einem gemeinnützigen Verein betrieben, der von seinen Mitgliedern verwaltet wird.
  3. Mit der Nutzung des Hafens, insbesondere durch das Anlegen eines Bootes, erkennt der Nutzer diese Bedingungen an.
  1. Gastliegeplätze stehen ausschließlich nach Zustimmung des Hafenmeisters zur Verfügung.
  2. Die Zuweisung eines Liegeplatzes ist vorübergehend und begründet keinen Anspruch auf einen festen oder zukünftigen Liegeplatz.
  3. Der Verein behält sich das Recht vor, Liegeplätze zu ändern oder den Aufenthalt zu beenden, sofern dies aus Gründen der Ordnung, Sicherheit oder des Hafenbetriebs erforderlich ist.
  1. Das Boot muss sich jederzeit in einem sicheren und ordnungsgemäßen Zustand befinden.
  2. Der Nutzer ist für eine ausreichende Versicherung des Bootes verantwortlich, einschließlich der Haftpflichtversicherung.
  3. Das Anlegen, der Aufenthalt und die Nutzung der Hafeneinrichtungen erfolgen vollständig auf eigene Gefahr.
  1. Im Hafen sind Ordnung, Ruhe und Sicherheit einzuhalten.
  2. Belästigungen, Gefährdungen oder Störungen sind nicht gestattet.
  3. Den Anweisungen des Hafenmeisters ist jederzeit Folge zu leisten.
  1. Strom und Trinkwasser werden nach Verfügbarkeit bereitgestellt.
  2. Stromanschlüsse sind auf maximal 16 Ampere begrenzt.
  3. Die Einrichtungen dürfen nicht missbräuchlich oder unsachgemäß genutzt werden.
  4. Bei Missbrauch kann der Zugang zu Einrichtungen verweigert oder der Aufenthalt sofort beendet werden.
  1. Die Preise gelten pro Nacht und werden auf der Website und/oder im Hafen veröffentlicht.
  2. Die Zahlung erfolgt über die Blue Water App oder bar.
  3. Bei Nichtzahlung kann der Verein den Aufenthalt beenden und das Boot auf Kosten des Nutzers entfernen lassen.
  1. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste an Booten oder sonstigem Eigentum.
  2. Eine Haftung für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, insbesondere bei Schäden durch:
    • Witterungseinflüsse
    • Wasserstand
    • Brand
    • Diebstahl oder Vandalismus
    • Handlungen Dritter
  3. Der Nutzer stellt den Verein und seine ehrenamtlichen Helfer von Ansprüchen Dritter frei.
  1. Der Hafenmeister übt die Aufsicht im Auftrag des Vereins aus.
  2. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen können geeignete Maßnahmen ergriffen werden, einschließlich der sofortigen Beendigung des Aufenthalts.

Es gilt ausschließlich niederländisches Recht.